Im Finanzbereich wird das Streben nach mehr Nachhaltigkeit oft mit dem Kürzel „ESG“ zusammengefasst, das für die drei wesentlichen Säulen Umwelt (Environment), soziale Verantwortung (Social) und Unternehmensführung (Governance) steht. Wirtschaftliches Handeln soll dabei ökologischen Anforderungen, sozialer Gerechtigkeit und den Grundsätzen guter Unternehmensführung Rechnung tragen. Als nachhaltig gelten jene Unternehmen, die in ihrer Geschäftsführung diese Aspekte aktiv fördern. Die Vereinten Nationen haben 2015 mit der „Agenda 2030“ 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Sustainable Development Goals (SDGs), samt 169 Unterzielen festgelegt. Diese Ziele dienen weltweit als Richtschnur für Unternehmen und Organisationen, um ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen auszurichten und zu messen.
Der Dreiklang der EU-Nachhaltigkeitsvorgaben besteht aus der EU-Taxonomie, der Offenlegungsverordnung und der Nachhaltigkeitspräferenz.
Die EU-Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie definiert klare Kriterien und Standards, anhand derer beurteilt wird, ob eine bestimmte Tätigkeit als nachhaltig eingestuft werden kann.
Die Offenlegungsverordnung hingegen verpflichtet Finanzmarktakteure dazu, transparent darüber zu informieren, inwieweit sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Entscheidungsprozesse und Anlagestrategien einbeziehen. Dadurch sollen Anleger die Möglichkeit haben, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Nachhaltigkeitsleistung von Finanzprodukten besser zu verstehen.
Die Nachhaltigkeitspräferenz schließlich bezieht sich auf die individuelle Entscheidung eines Anlegers, ob und in welchem Umfang er Finanzinstrumente in seine Vermögensanlage einbeziehen möchte, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Die europäische Taxonomie-Verordnung legt hierbei verschiedene Alternativen fest, um den unterschiedlichen Präferenzen der Anleger gerecht zu werden.
Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden anhand der folgenden Nachhaltigkeitskriterien bestimmt:
Treibhausgasemissionen:
• CO2-Fußabdruck
• Allgemeine Treibhausgasemissionsintensität eines Unternehmens
• Engagement des Unternehmens im Bereich fossiler Brennstoffe
• Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen
• Intensität des Energieverbrauchs in klimaintensiven Sektoren
• Beeinträchtigung von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
• Wasserverbrauch eines Unternehmens
• Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle
Soziale Aspekte:
• Verstöße gegen die Grundsätze des UN Global Compact und die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen
• Fehlende Compliance-Prozesse und Mechanismen zur Einhaltung der Grundsätze des UN Global Compact und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
• Geschlechterspezifisches Verdienstgefälle
• Geschlechtervielfalt in Führungs- und Kontrollorganen
• Engagement in umstrittene Waffen (Anti-Personenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
Bei Investitionen in Staaten und supranationale Organisationen:
• Treibhausgasemissionsintensität
• Verstöße gegen soziale Bestimmungen und UN-Übereinkommen
Bei Investitionen in Immobilien:
• Engagement in fossilen Brennstoffen durch Immobilieninvestitionen
• Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz
Die deutsche Kreditwirtschaft, der deutsche Derivateverband und der Bundesverband der Investmentunternehmen haben ein gemeinsames Konzept entwickelt, um Finanzinstrumente anhand dieser Indikatoren zu klassifizieren. Unternehmen, die wesentliche ESG-Kriterien berücksichtigen, verfolgen eine spezifische ESG-Strategie, die Umwelt- und/oder soziale Themen einschließt. Zusätzlich müssen diese Unternehmen bestimmte Mindestausschlüsse beachten.
Für Unternehmen gelten folgende Mindestausschlüsse:
• Rüstungsgüter über 10% (geächtete Waffen über 0%)
• Tabakproduktion über 5%
• Kohle über 30%
• Schwere Verstöße gegen den UN Global Compact (ohne positive Perspektive)
Für staatliche Emittenten von Wertpapieren, z.B. Staatsanleihen, dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte vorliegen. Zudem müssen die Emittenten anerkannte Branchenstandards für gute Unternehmensführung akzeptieren, wie z.B. den deutschen Corporate Governance Kodex.
Der EU-Aktionsplan zur Förderung nachhaltigen Wachstums umfasst mehrere Verordnungen, die darauf abzielen, nachhaltige Investitionen zu erleichtern und somit einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft darstellen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Anleger nicht verpflichtet sind, sich für eine der hier dargestellten Nachhaltigkeitspräferenzen zu entscheiden.
In Zukunft werden Unternehmen verpflichtet sein, in ihren nicht-finanziellen Berichten detaillierte Informationen über den Anteil ihrer Investitionen und Umsätze in wirtschaftlichen Tätigkeiten offenzulegen, die beispielsweise den Kriterien der Taxonomieverordnung entsprechen. Diese Verpflichtungen gelten nur für größere Unternehmen und nicht für kleinere und mittlere Unternehmen. Auch staatliche oder supranationale Emittenten werden voraussichtlich nur zu einer begrenzten Berichterstattung verpflichtet sein.
Haftungsbegrenzung: Sämtliche Zahlen, Aussagen und Informationen in diesem Artikel dienen lediglich didaktischen und illustrativen Zwecken. Der Artikel ist an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet, jedoch nicht an einzelne Personen oder Anleger oder speziell an existierende oder zukünftige Kunden der Finanzring Gesellschaft für Vermögensberatung mbH & Co. KG. Auf keinen Fall sollte der Artikel oder die darin aufgeführten Informationen als Finanzberatung, Investitionsempfehlung oder als Angebot gemäß des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes verstanden werden. Wir sind stets bemüht, Fehler zu vermeiden, und grundlegend bestrebt, korrekte Informationen im Artikel darzustellen. Historische Renditen und Wertsteigerungen sind keine Verbindlichkeit für ähnliche Werte in der Zukunft. In die gezeigten Wertpapierindizes ist kein direktes Investment möglich und sie enthalten keine Kosten und Steuern. Investitionen in Wertpapiere, Bankguthaben, Investmentfonds, Immobilien und Rohstoffe bringen hohe Verlustrisiken hervor, bis hin zur Gefahr des Totalverlusts. Auch können genannte Investmenttechniken zu enormen Verlusten führen. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden, die durch den Gebrauch der in diesem Artikel enthaltenen Informationen hervorgehen.
Sie möchten direkt
persönlich beraten werden?
Unser Team ist bereit und freut sich auf Ihre Ideen.
Rufen Sie uns gerne an unter 0214. 85 50 00.